Außer Gebietskörperschaften wie Länder, Kreise und Gemeinden dürfen nicht nur adelige Familien ein Wappen führen, sonden es ist jedem (auch bürgerlichen Familien) erlaubt, ein Wappen zu führen und registrieren zu lassen.
Wenn eine Familie oder ein Zweig einer Familie noch kein Wappen besitzt, kann man sich ein solches erstellen lassen. Dies nennt man Wappenstiftung und die Person, die dieses veranlasst, ist der Wappenstifter.
Schon immer war ich von Wappen begeistert und so fasste ich im Jahr 2005 den Entschluss, für die Familie Bützer ein Wappen zu stiften.
Wie fängt man das aber an?